Erfolgreicher Widerstand: Kurdischer Aktivist nicht abgeschoben

In einem Telefonat mit dem Nürnberger Bündnis teilte der kurdische Aktivist Ramazan A. mit, dass er sich seit dem Nachmittag wieder in der Eichstätter Abschiebeanstalt befindet. Über die Umstände des gescheiterten Abschiebeversuches habe er berichtet, dass er von Frankfurter Bundespolizisten aus Eichstätt zum Flughafen gefahren wurde. Die Nacht habe er in einer Zelle im Terminal 2 verbracht, am Morgen soll er dann direkt auf den Flugplatz gefahren worden sein, ohne die Passagierkontrolle passiert zu haben. Bei dem Versuch, den Aktivisten in die Maschine zu setzen, soll Ramazan A. mehrfach um Hilfe gerufen haben. Der daraufhin hinzugekommene Pilot habe nach Gesprächen mit der Crew und der Polizei entschieden, den Flüchtling nicht mitzunehmen. Im Polizeitransporter musste Ramazan A. später offenbar während der Fahrt nach Eichstätt stundenlang auf der Seite liegend ausharren. Er sei mit Plastikhandschellen gefesselt und fixiert worden, Gegenwehr habe er nicht geleistet. Außerdem sei er von Polizisten gefragt worden, ob er Mitglied der PKK sei. Ramazan A. verneinte demnach die Frage und gab an, Mitglied der Demokratischen Partei der Völker (HDP) zu sein. Laut Akte, die der Anwältin des Schutzsuchenden vorliegt, wurde die Abschiebung von Ramazan A. für den 30. Oktober angekündigt. Weshalb der Aktivist an die Bundespolizei Frankfurt überstellt wurde, obwohl er laut Behördenangaben aus München ausgeflogen werden sollte, darüber liegen noch keine Informationen vor.

Mysteriöse Briefe vom Ingolstädter Gericht in türkischer Sprache

Im Fall der kurdischen Aktivisten Ramazan A. und Yüksel T. hat das Amtsgericht Ingolstadt die Ankündigung der Überstellung nach Frankfurt zur Abschiebung nach Bulgarien in türkischer Sprache verfasst. Der Anwältin wurden die Termine nicht mitgeteilt.

Es stellen sich jetzt mehrere Fragen: Warum hat die Anwältin, die beide Aktivisten vertritt, die Schreiben vom Amtsgericht Ingolstadt nicht erhalten? Auch das BAMF ist offenbar nicht informiert. Und warum verfasst ein deutsches Gericht derartige Schreiben in türkischer Sprache? Völlig unüblich, sagt die Anwältin. Auch sei nicht klar, warum Ramazan A. vor seinem angekündigten Abschiebetermin in München nach Frankfurt überstellt wurde. Nachfragen bei der bayerischen Bundespolizei hätten ergeben, dass diese von der geplanten Überstellung nach Frankfurt nichts wüssten. Völlig absurd, sagte ein Sprecher des Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan auf Nachfrage von ANF. Ohne eine entsprechende Anordnung aus Bayern könne keine Überstellung in ein anderes Bundesland erfolgen. Nachfragen beim Amtsgericht Ingolstadt wiederum hätten ergeben, dass dort entsprechend eines Antrags der Bundespolizei gehandelt wurde. Den Behörden wird nun vorgeworfen, die Anwältin von Ramazan A. und Yüksel T. bewusst in Unkenntnis über die vorgesehenen Termine gelassen zu haben, um doch noch eine Abschiebung zu erreichen. Da die Einreise nach Deutschland nicht über den direkten Weg erfolgte, sollen die beiden Aktivisten Ramazan A. und Yüksel T. gemäß der Dublin-Verordnung dorthin deportiert werden, wo sie zuerst europäischen Boden betraten - in ihrem Fall Bulgarien. Sollte eine Abschiebung nach Bulgarien erfolgen, droht beiden eine völkerrechtswidrige Zurückweisung in die Türkei, da es sich bei dem EU-Staat Bulgarien quasi um ein Hinterland der Türkei handelt. In der Türkei werden die jungen Männer vermutlich zu hohen Haftstrafen verurteilt. Yüksel T. hat in der Türkei bereits fast eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Vor vier Jahren war er in eine Auseinandersetzung mit faschistischen Studenten an der Sütcü-Imam-Universität in Maraş verwickelt. Dabei wurde er so schwer verletzt, dass er drei Wochen im Koma lag. Noch heute leidet er unter gesundheitlichen Einschränkungen. Wegen der Auseinandersetzung wurde sein Studium aberkannt und er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er konnte fliehen, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Ramazan A. wird aufgrund seiner regierungskritischen Meinungsäußerung in den sozialen Medien verfolgt. Auch ihm drohen in der Türkei massive Repression und eine langjährige Haftstrafe.
ANF
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